Transnationaler Zugang zu MAMI

Crystal BallMAMI RTM 3A4-DetektorsystemTeile der fast vollständig aufgebauten Rückführungsbahnen zwischen Dipol 3 und 4Drei-Spektrometer-Anlage

Im Rahmen des Horizon 2020 Forschungs- und Innovationsprogramms fördert die Europäische Union durch die Übernahme von Reise- und Aufenthaltskosten den Zugang zu wichtigen europäischen Forschungsinfrastrukturen für Forscher aus der europäischen Union und ausgewählten Partnerländern. Im Rahmen der übergeordneten, europaweiten STRONG-2020-Kollaboration und deren Vorgängern bietet auch die Forschungsinfrastruktur MAMI seit 2004 den Transnationalen Zugang an, wobei die aktuelle Förderperiode den Zeitraum 1.7.2019 - 30.06.2023 umfasst.

Der Transnationale Zugang zu MAMI fördert Forschergruppen und Forscher, welche sich für die experimentellen Forschungsschwerpunkte an MAMI interessieren. Namentlich sind dies Hadronen- und Kernphysik mit der elektromagnetischen Wechselwirkung, Detektorphysik, Beschleunigerphysik und Physik mit kohärenter Röntgenstrahlung. Detaillierte Informationen, wie z.B. laufende und geplante experimentelle Programme, Diplom- und Doktorarbeiten und Kontaktadressen, findet man auf den Webseiten des Instituts für Kernphysik/MAMI, der experimentellen Kollabortionen A1 (Elektronenstreuung)A2 (Photonenstreuung), X1 (kohärente Röntgenstrahlung), der Beschleunigergruppe und der Gruppe für polarisierte Elektronen sowie des geplanten Beschleunigers MESA.

 

Wer wird gefördert ?

Die Förderung durch den Transnationalen Zugang zu MAMI ist mit der Bedingung verbunden, dass der Gruppenleiter und die Mehrzahl der Mitglieder einer Forschergruppe an einem Institut in einem EU-Mitgliedsstaat, ausgenommen Deutschland oder einem assoziierten Staat arbeiten.
Die EU-Mitgliedsstaaten ohne Deutschland sind (Stand Juni 2019): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Die assoziierten Länder sind: Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Färöer Inseln, Georgien, Island, Israel, Moldawien, Montenegro, Nord Mazedonien, Norwegen, Schweiz, Serbien, Tunesien, Türkei und Ukraine.

 

Wie kann man sich bewerben ?

Forschungsteams, die Zugang zu MAMI wünschen, müssen entweder schriftliche Forschungsanträge (Proposals) einreichen, welche Art und Umfang der geplanten Forschungsarbeiten beschreiben, oder können bereits genehmigten Anträgen beitreten, sofern die entsprechende Kollaboration einwilligt. Weiterhin sind alle Informationen im Bewerbungsformular auszufüllen. Proposals können während der gesamten aktuellen Förderperiode (1.7.2019 - 30.06.2023) unter der nebenstehenden Adresse eingereicht werden.

 

Bewertung der Anträge

Die Forschungsanträge werden von einem Programmberatungsgremium (Program Advisory Committee, PAC) bewertet und mit einer Prioritätsempfehlung versehen. Das Gremium besteht aus renommierten Wissenschaftlern der internationalen Hadronenphysik-Gemeinschaft und tritt im Regelfall einmal pro Jahr zusammen.

 

Umfang des Transnationalen Zugangs

Sobald ein Antrag genehmigt wurde, haben die antragstellenden Wissenschaftler Zugang zur gesamten technischen Infrastruktur des Instituts gemäß der Prioritäten, die das Institutsmanagement aufgrund der Empfehlungen des Programmberatungsgremiums vergibt. In diesem Sinne ist "Zugang" nicht alleine auf Strahlzeit beschränkt, sondern umfasst alle Aspekte des erfolgreichen Experimentierens an MAMI innerhalb einer großen Kollaboration, von Design und Aufbau eines Experiments über die Strahlzeit bis hin zur Datenanalyse.

 

Finanzielle Unterstützung

Die durch die Europäische Kommission gewährte finanzielle Unterstützung wird über das Institut für Kernphysik der Universität Mainz vergeben. Sie umfasst die Unterhaltskosten (auf Tagessatzbasis) und die Reisekosten (2. Klasse bzw. Economy-Class bei Flugreisen) der im Rahmen des Transnationalen Zugangs an MAMI forschenden Wissenschaftler, in Übereinstimmung mit den Verwaltungsregeln des Instituts, des Bundeslandes Rheinland-Pfalz und des Staates Deutschland.